Skip links

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17. September 2021

1. Gegenstand, Geltung und Begrifflichkeiten

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der beAzubi UG (haftungsbeschränkt), Kreuzberger Str. 23, 32457 Porta Westfalica , Deutschland, eingetragen im Handelsregister Bad Oeynhausen, HRB 18018, Geschäftsführer: Joscha Prasse, E-Mail-Adresse: hello@beazubi.de (nachfolgend bezeichnet als „beAzubi“) und Personen, die die nachfolgend definierte Applikation von beAzubi nutzen (nachfolgend bezeichnet als „Nutzer“).
  2. Der nachfolgend verwendete Begriff „Applikation“, umfasst die von beAzubi angebotenen mobilen und webbasierten Applikationen sowie Webseiten nebst zu diesen gehörenden Funktionen und Inhalte unabhängig von verwendeten Domains, Systemen, Plattformen und Geräten.
  3. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle von den Nutzern innerhalb der Applikation eingestellten oder sonst an beAzubi übertragenen Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Bilder, Videos, Texte, Links, Angaben zu Personen oder Orten zu verstehen.
  4. Der Begriff „Funktion“ umfasst einzelne Dienst- und Anwendungsbereiche der Applikation nebst den zu den Anwendungsbereichen gehörenden Inhalten (z.B. Upload von Bildern, Kommentierung, etc.).
  5. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  6. “Nutzer“ im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die die von beAzubi zur Verfügung gestellten Applikation nutzen.
  7. Die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Nutzer“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.
  8. Mit der Nutzung der Applikation erklären sich deren Nutzer mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, beAzubi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu, wobei ein fehlender Widerspruch keine Zustimmung darstellt.

2. Beschränkung auf natürliche und volljährige Personen

  1. Die Applikation darf nur von natürlichen Personen genutzt werden. Nutzer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben oder über eine Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verfügen, welche sie mit der Registrierung bestätigen.
  2. beAzubi behält sich das Recht vor, Nutzer zu einer sachgemäßen Bestätigung dieser Voraussetzungen aufzufordern.

3. Leistungsumfang

  1. Mit der Applikation bietet beAzubi den Nutzern eine umfassende Plattform, die schwerpunktmäßig das Thema Ausbildungsvermittlung behandelt. Die Applikation dient dazu, sämtlichen Akteuren eine Plattform im Bereich Berufsvermittlung zu bieten, um Ausbildungs-, Praktikums- und Studium-suchenden frühzeitig bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen und nachhaltig freie Stellen bei geeigneten Unternehmen und Organisationen zu besetzen.
  2. beAzubi stellt den Nutzern mit der Applikation die technische Plattform für den Kommunikationsaustausch zur Verfügung und offeriert dazu den jeweiligen Nutzern die Möglichkeit unentgeltlich Profile für natürliche Personen, Organisationen oder Schulen anzulegen und die Kommunikationsfunktionen zu nutzen.
  3. Die Applikation für mobile Endgeräte wird im Regelfall von Drittanbietern zum Download zur Verfügung gestellt. Dies setzt gegebenenfalls ein weiteres Benutzerkonto voraus.
  4. Aufgrund der Vielzahl von Endgeräten, deren Versionsständen und Leistungsmerkmalen kann beAzubi keine einheitliche Leistungserbringung gewähren. Dies kann zu etwaigen Einschränkungen bzw. Zu fehlender Kompabilität führen.
  5. Die Nutzung der Applikation ist für die Ausbildungssuchenden kostenlos. Die übergeordneten Landkreise zahlen eine Nutzungsgebühr. Organisationen haben die Möglichkeit die Applikation kostenlos zu nutzen, können allerdings auch auf entgeltliche Leistungen zurückgreifen, um beispielsweise ihre Reichweite auf Ausbildungssuchende außerhalb ihres Landkreises zu erhöhen oder ihre Aussendarstellung individueller anzupassen. Sofern beAzubi kostenpflichtige Funktionen anbietet, werden die Nutzer auf diese hingewiesen und müssen deren Erwerb ausdrücklich zustimmen. Weiterführende Informationen zu entgeltlichen Leistungen sind unter Punkt 15 aufgeführt.
  6. Dem Nutzer wird ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, eingeschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht gewährt. Dem Nutzer wird weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Lizenz an dem geistigen und gewerblichen Eigentum von beAzubi gewährt.
  7. Die Nutzung von beAzubi setzt einen Account pro Person voraus. Dieser Account darf nicht mit Dritten geteilt werden.

4. Änderung des Leistungsumfangs von beAzubi

  1. Die Weiterentwicklung der Applikation ist ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebotes von beAzubi. Die Weiterentwicklung umfasst u.a. die Anpassung an den technischen und rechtlichen Fortschritt und Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer an die Applikation.
  2. beAzubi darf im Rahmen der Weiterentwicklung die Applikation sowie deren Funktionen verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Im Fall von Nutzern, die Verbraucher sind, gilt dies im Fall kostenpflichtiger Leistungen,
    1. wenn die Änderung zum Vorteil des Nutzers geschieht.
    2. wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert.
    3. wenn die Änderung beAzubi dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen.
    4. soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen.
    5. wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.
  3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
  4. beAzubi weist darauf hin, dass die dauerhafte Verfügbarkeit kostenloser Funktionen nicht gewährleistet wird, wobei Einschränkungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn diese dem Nutzer zumutbar sind.

5. Registrierung

  1. Jeder Nutzer darf sich registrieren, um ein Nutzer-Profil anzulegen.
  2. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung zur Inanspruchnahme der registrierungspflichtigen Funktionen und Inhalte besteht nicht. Deshalb behält sich beAzubi, unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben für Gleichbehandlung von Nutzern, das Recht vor, eine beantragte Registrierung durch eine entsprechende Mitteilung an den Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der registrierungspflichtigen Funktionen ab. beAzubi nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die Applikation an.
  4. Wird der Registrierungsvorgang nicht vollständig durchlaufen, ist beAzubi berechtigt, den unvollständig registrierten Account einschließlich aller bis dahin vom Nutzer gemachten Angaben irreversibel zu löschen.
  5. Der Nutzer teilt beAzubi bei der Registrierung eine aktuelle E-Mail-Adresse mit, die beAzubi als Kontaktmöglichkeit mit dem Nutzer verwenden darf. Der Nutzer trägt Sorge für die Aktualität der E-Mail-Adresse und schützt die ihm mitgeteilten Zugangsdaten zur Applikation vor dem unberechtigten Zugriff Dritter.

6. Angebote Dritter

  1. Sofern innerhalb der Applikation Angebote oder sonstige Leistungen von Drittanbietern oder Kooperationspartnern angeboten oder beworben werden, wird beAzubi im Hinblick auf dieses Angebot nicht Vertragspartner der Nutzer.
  2. Die Verträge werden in solchen Fällen allein zwischen den Nutzern und jeweiligen Drittanbietern geschlossen, ohne dass beAzubi als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Servicestelle der Drittanbieter fungiert. beAzubi trägt keine Gewährleistung für die Leistungen und Produkte der Drittanbieter und haftet nicht für die Nachteile, die sich aus den Verträgen zwischen Nutzern und Dritten ergeben.
  3. Es gelten in diesen Fällen ausschließlich die Vertragsbedingungen dieses Drittanbieters.

7. Vorgaben für Inhalte und Pflichten der Nutzer

  1. beAzubi ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Nutzer und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
  2. beAzubi behält sich vor, Inhalte im Rahmen der gesetzlich erlaubten Möglichkeiten und unter Beachtung der Zumutbarkeit für den Nutzer, insbesondere unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte des Nutzers, nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung rückgängig zu machen oder die Inhalte sonst zu sperren oder zu löschen, wenn konkrete objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. beAzubi ist jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte vorab zu überprüfen.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen oder weiterzuleiten, die rechtswidrig, insbesondere rassistisch, pornografisch, beleidigend oder verleumderisch sind oder die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzen. Demgemäß ist der Nutzer für alle Inhalte, die er über die Plattform von beAzubi veröffentlicht und verbreitet, in vollem Umfang selbst verantwortlich. Insbesondere sind die folgenden Inhalte und Handlungen unzulässig:
    • Sich als eine andere Person ausgeben (Identitätstäuschung).
    • Nachstellen (Stalking), Drohungen, Beleidigungen und Behauptung falscher Tatsachen
    • Rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, pornografische, menschenentwürdigende und sittenwidrige Inhalte.
    • Inhalte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.
    • nhalte, die die Gesundheit von Personen beeinträchtigen können.
    • Inhalte, die fremde Urheber-, Marken, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte verletzen.
    • Kettenbriefe, Massennachrichten mit oder ohne werbenden Inhalt (Spamming).
    • Links zu Webseiten mit obigen Inhalten.
    • Kommerzielle Werbung.
    • Inhalte, die dem Zweck dienen, persönliche Daten von anderen Nutzern insbesondere geschäftlichen Zwecken zu sammeln und/oder zu nutzen
    • Anpreisende Verweise auf Konkurrenzangebote von beAzubi.
  4. Werden von den Nutzern Bilder oder Videos hochgeladen, auf denen eine oder mehrere Personen zu erkennen sind, ist deren Nutzung nur erlaubt, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt oder gesetzlich erlaubt ist.
  5. Nutzer müssen die Privatsphäre anderer Nutzer beachten und dürfen vertrauliche Informationen und Inhalte nicht nach außen tragen, bzw. veröffentlichen.
  6. Sollte ein Nutzer darauf hingewiesen werden oder auf sonstige Weise Kenntnis davon erlangen, dass seine Inhalte gegen geltende Gesetze verstoßen, hat er diese Inhalte unverzüglich von der Plattform von beAzubi zu entfernen.
  7. Sofern Nutzer andere Nutzer innerhalb der Applikation kontaktieren können, dürfen die kontaktierten Nutzer nicht belästigt werden (zum Beispiel durch Werbung, sexuell konnotierte Anfragen oder wiederholte Anfragen bei ausbleibender Antwort oder geäußertem Wunsch nicht kontaktiert werden zu wollen).

8. Nutzungsberechtigung und Nutzungsumfang

  1. beAzubi weist darauf hin, dass die Nutzer die Applikation nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen.
  2. Darüber hinaus sind Nutzer nicht berechtigt, die Applikation ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von beAzubi entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
  3. Nutzer dürfen die Applikation nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Applikation, der Software und Infrastruktur beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Nutzung der Applikation zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt.

9. Freistellung

  1. Die Nutzer stellen beAzubi von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte beAzubi gegenüber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen.
  2. Insoweit haben die Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Eine Freistellung durch die Nutzer erfolgt nicht, wenn diese die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.

10. Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzer

  1. Die nachfolgende Rechteeinräumung erfolgt nicht-exklusiv, d.h. die Nutzer behalten weiterhin ihre Rechte an ihren Inhalten.
  2. Die Nutzer erlauben beAzubi deren rechtlich geschützte Inhalte unentgeltlich zu nutzen, sofern dies für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen von beAzubi notwendig ist. Diese Erlaubnis beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte der Nutzer zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, um sie auf den Servern von beAzubi zu speichern, Server-Backups zu erstellen oder im Rahmen von Teilen-, bzw. Sharing-Funktionen anderen Nutzern zugänglich zu machen. Des Weiteren kann beAzubi die von den Nutzern veröffentlichten Aufnahmen auch innerhalb anderer Plattformen oder Onlineangebote vervielfältigen und veröffentlichen.
  3. Die vorstehende Nutzungsberechtigung erfolgt unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, nicht-exklusiv und erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst, soweit technisch zutreffend, die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger, Speicherung in Datenbanken sowie analoge und digitale Nutzung.
  4. beAzubi darf Dritte beauftragen, die o.g. Nutzungsrechte im gesetzlich zulässigen Rahmen wahrzunehmen (z.B. bei Beauftragung eines Subunternehmers).
  5. Die Inhalte des Nutzers dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. für Darstellung von Vorschaubildern oder Textauszügen).
  6. beAzubi nimmt die Nutzungsrechte zudem nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben sowie Widerspruchsrechte der Nutzer wahr.

11. Haftung von beAzubi

  1. Für eine Haftung von beAzubi auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
  2. beAzubi haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Ferner haftet beAzubi für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet beAzubi jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der unmittelbar durch die Pflichtverletzung herbeigeführt wurde. Insbesondere wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. beAzubi haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Soweit die Haftung von beAzubi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von beAzubi.
  6. Soweit sich aus den vorstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt, ist jede Haftung von beAzubi — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

12. Gewährleistung

  1. beAzubi bemüht sich, die Applikation möglichst konstant verfügbar zu halten. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Applikation technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von beAzubi stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Nicht-Erreichbarkeit der Applikation führen.
  2. Für Nutzer, die Unternehmer sind, gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten. Ansprüche wegen Mängeln verjähren, im Fall von Nutzern, die Unternehmer sind, in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
  3. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

13. Sanktionen

  1. Da die Integrität und Funktionalität der Applikation von essenzieller Bedeutung ist, werden gegen Nutzer Sanktionen verhängt, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder diese AGB verstoßen.
  2. Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird beAzubi die sachlichen Umstände und berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch mitberücksichtigen, ob ein nur unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde.
  3. Folgende abgestuften Sanktionen stehen beAzubi zur Verfügung:
    1. Löschung von Inhalten.
    2. Verwarnung eines Nutzers.
    3. Ein-/Beschränkung bei der Nutzung der Applikation.
    4. temporäre Sperrung eines Nutzers.
    5. endgültige Sperrung/Kündigung eines Nutzers, gegebenenfalls verbunden mit einem Hausverbot.
  4. Die unter nachstehender Ziffer getroffenen Bestimmungen zum Kündigungsrecht von beAzubi bleiben unberührt.

14. Beendigung des Nutzungsvertrages bzw. Kündigung von unentgeltlichen Leistungen

  1. Der registrierte Nutzer ist jederzeit berechtigt, den mit beAzubi abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Applikation von beAzubi zu kündigen.
  2. beAzubi hingegen ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zur ordentlichen Kündigung des mit dem betroffenen Nutzer abgeschlossenen Nutzungsvertrages berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht von beAzubi, den mit dem betroffenen Nutzer abgeschlossenen Nutzungsvertrag außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung seitens beAzubi ist beispielsweise dann gegeben, wenn beAzubi Kenntnis davon erhalten hat, dass sich der betroffene Nutzer bei der Nutzung der Applikation gesetzeswidrig verhalten hat bzw. verhält, insbesondere einen die Schutzrechte Dritter verletzenden Inhalt in das System von beAzubi eingestellt hat und/oder sich mit mehreren Profilen registriert hat.
  3. Die Kündigung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Die Löschung der Applikation vom Gerät des Nutzers stellt keine Kündigungserklärung dar.
  4. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. beAzubi ist berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
  5. Von der Löschung der Daten sind geteilte Inhalte oder Kommentare ausgenommen. Sie werden aus Rücksicht auf andere Nutzer ausgenommen, damit Gespräche, Ratschläge o.ä. ihren Sinn nicht verlieren oder umkehren. In diesem Fall werden diese Inhalte jedoch durch die Entfernung der Namen des Nutzers anonymisiert. Dem Nutzer steht ein Recht zu, die Löschung der verbliebenen personenbezogenen Daten zu verlangen.
  6. Die Verpflichtungen des Nutzers resultierend aus gebuchten, entgeltlichen Leistungen bleiben von der Kündigung des Nutzeraccounts unberührt und bleiben bis zum vereinbarten Vertragsende bestehen. Sollte der Nutzer sich für eine vorzeitige Löschung des Accounts samt Inhalten vor Vertragsende entschließen, besteht weiterhin eine Zahlungsverpflichtung bis zum Vertragsende. Jedoch wird mit der Beantragung der Accountlöschung des Nutzers gleichzeitig die entgeltliche Leistung gekündigt, sofern kein weiteres Nutzerkonto der jeweiligen Organisation zugeordnet ist. Weiterführende Informationen zu entgeltlichen Leistungen sind unter Punkt 15 aufgeführt.

15. Entgeltliche Leistungen

15.1 Widerrufsrecht

  1. Folgende, entgeltliche Leistungen können nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Dies muss schriftlich per Postweg oder E-Mail erfolgen.

Zusatzbemerkungen bzgl. Zahlungsmodell:

  1. Die Mitgliedschaftsbeiträge berechnen sich durch die eigens vom Unternehmen angegebene Unternehmensgröße im beAzubi-Manager. beAzubi vertraut auf die Fairness des Vertragspartners, überprüft jedoch stichprobenartig die getätigten Angaben. Sollte sich nach Recherche eine Unstimmigkeit ergeben, hält sich beAzubi das Recht vor – nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner – Anpassungen vorzunehmen, die etwaige Nachberechnungen nach sich ziehen können.
  2. Mit dem Wissen, dass der Mitgliedschaftsbeitrag anhand der Unternehmensgröße skaliert, verpflichtet sich das Unternehmen, diese Angabe stets zu aktualisieren, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten. Etwaige Anpassungen innerhalb des Leistungszeitraums werden dementsprechend berechnet und die dazugehörigen Dokumente werden umgehend an den Vertragspartner versendet.

15.2 Company+ Mitgliedschaft

  1. Die Company+ Mitgliedschaft ist ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis, dass zwischen beAzubi und Unternehmen im eigens für Organisationen entwickelten beAzubi-Manager abgeschlossen werden kann. Die Mitgliedschaft berechtigt die jeweilige Organisation zur Nutzung von gesonderten Zusatzleistungen, die den Umfang der bereits in der unentgeltlichen Version des beAzubi-Managers enthaltenen Leistungen ergänzen.
  2. Die Mitgliedschaft räumt dem Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, eingeschränktes und widerrufliches Nutzungsrecht ein. Dem Unternehmen wird weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Lizenz an dem geistigen und gewerblichen Eigentum von beAzubi gewährt.
  3. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den direkten Vertragspartner. Weitere Unternehmen und deren Angestellte, die mit dem direkten Vertragspartner verbunden sind, sind von diesem Nutzungsrecht ausgeschlossen und benötigen für die Nutzung eine separate Mitgliedschaft. Ferner ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, Vertrags- und Zugangsdaten geheim zu halten. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, dass auf diese Daten von unbefugten Dritten nicht zugegriffen werden kann. Sofern Kenntnis über einen unerlaubten Zugriff Dritter erlangt worden ist, sind beide Vertragspartner verpflichtet, die Gegenseite darüber zu informieren.
  4. Ein Übertrag der Rechte vom Vertragspartner auf Dritte ist schriftlich anzufragen und setzt eine schriftliche Zustimmung von beAzubi voraus.
  5. Die Vertragsdauer beträgt zunächst die vom Nutzer gebuchte Erstlaufzeit. Sollte der Nutzer die Mitgliedschaft nicht vor Vertragsende kündigen, verlängert sich die Laufzeit fortlaufend um die Dauer der ursprünglichen Erstlaufzeit.
  6. Sowohl beAzubi wie auch das Unternehmen können den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen fristgerecht vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Erstlaufzeit oder des sich aus einer anschließenden Vertragsverlängerung ergebenen Vertragsende kündigen. Hierbei bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien unberührt.
  7. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies beinhaltet auch den Eingang per E-Mail oder der dafür vorgesehenen Online-Kündigungsfunktion im beAzubi-Manager. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung ist die Angabe eines Kündigungsgrunds bei der ordentlichen Kündigung nicht verpflichtend.
  8. Nach Vertragsende bleiben die in der Laufzeit von Company+ erstellten Inhalte gesichert, sind allerdings für die Nutzer nicht mehr zugänglich. Das Unternehmen erhält jedoch erneuten Zugriff, sofern eine neue Mitgliedschaft abgeschlossen wird.
  9. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass die dem Unternehmen angehörigen Nutzer die mit der Datenschutzvereinbarung und AGB einhergehenden Verpflichtungen einhalten werden. Bei Verschulden hat der Vertragspartner dies in gleichem Maße wie sein eigenes Verschulden zu vertreten.
  10. Mitgliedschaftsentgelte sind für die gesamte Laufzeit des Vertrags und etwaigen aus Vertragsverlängerungen resultierenden Vertragslaufzeiten sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat mit den im beAzubi-Manager angebotenen Zahlungsmitteln zu erfolgen.
  11. Etwaige Änderungen der vereinbarten Entgelte können von beAzubi nur zur nächstmöglichen Vertragsverlängerung erfolgen. Dies setzt eine vorherige, schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner voraus, die vier Wochen vor Vertragsverlängerung erfolgen muss. Sollte der Vertragspartner der Entgelterhöhung nicht zustimmen, hat er die Möglichkeit vor Vertragsverlängerung zu kündigen.
  12. Rückvergütungen oder anderweitige Kompensationen aufgrund von Nichtnutzung sind ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens beAzubi werden dem Vertragspartner im Voraus gezahlte Entgelte erstattet, sofern seitens beAzubi keinerlei weiteren Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen. Beruht die Auflösung des Vertragsverhältnisses seitens beAzubi auf einem Verstoß gegen die Datenschutzvereinbarung und die AGB, ist eine Kompensation der im Voraus gezahlten Entgelte ausgeschlossen.

16. Änderung der AGB

  1. beAzubi behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für die Nutzer nicht zumutbar. Im Fall von Nutzern, die Verbraucher sind, ist beAzubi in folgenden Fällen berechtigt die AGB zu ändern:
    • wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert.
    • wenn die Änderung beAzubi dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen.
    • wenn gänzlich neue Leistungen seitens von beAzubi, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern.
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist.
  2. In einem solchen Fall wird beAzubi die geänderten AGB an die vom Nutzer bei beAzubi hinterlegte E-Mail-Adresse mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten senden oder dem Nutzer innerhalb eines Dialogs innerhalb der Applikation mitteilen.
  3. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail oder dem Lesen der geänderten AGB innerhalb eines Dialogs innerhalb der Applikation, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. beAzubi wird die Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  4. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb der Frist, bleibt beAzubi befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.
  5. Die Nutzer können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

17. Schlussbestimmungen

  1. Das Vertragsverhältnis mit beAzubi ist nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar.
  2. Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  3. Erfüllungsort für Nutzer, die Unternehmer sind, ist Porta Westfalica. Gerichtstand ist Porta Westfalica, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht von beAzubi einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
  4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. beAzubi ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Entdecke
Ziehen